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Quelle: e-recht24.de
Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis.“ Mit dieser Grundsatzentscheidung wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen zur Ausübung geistigen Heilens keine Heilpraktiker Erlaubnis benötigen.
Entsprechend des geltenden Rechtes weise ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass meine Sitzungen keine Therapie darstellen. Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen gebe ich nicht. Meine Sitzungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient übernimmt die Eigenverantwortung.
Um das geltende Recht zu wahren, erbitte ich von Ihnen vor Ihrer ersten Behandlung bei mir eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterschreiben.